Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB von FOC Solutions GmbH, Theodor-Storm-Str. 4, 22941 Bargteheide
1.0 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen (Verkauf, Dienst- und Werkleistungen) von FOC SOLUTIONS GMBH gelten neben den jeweils einvernehmlich getroffenen
Vereinbarungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOC SOLUTIONS GMBH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOC SOLUTIONS GMBH haben Vorrang
vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von FOC SOLUTIONS GMBH
nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug
genommen wird.
2.0 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von FOC SOLUTIONS GMBH sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, einen entsprechenden Auftrag zu
erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder mit der
Bestätigung des Auftrags durch FOC SOLUTIONS GMBH zustande.
2.2 Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.3 Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von FOC
SOLUTIONS GMBH spezifizierten Leistungen maßgebend.
3.0 Lieferungen
3.1 Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers in der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und für die mit ihnen vom Auftraggeber beabsichtigten Ergebnisse sowie für das
Zusammenwirken einzelner Komponenten allein bei dem Auftraggeber.
3.2 Vom Auftraggeber gewünschte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von FOC SOLUTIONS GMBH schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die
Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von FOC SOLUTIONS GMBH.
3.3 Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, nimmt FOC SOLUTIONS GMBH den Versand nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für den
Auftraggeber vor. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr
bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
3.4 FOC SOLUTIONS GMBH behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung hat für den Auftraggeber offensichtlich kein Interesse.
4.0 Serviceleistungen
4.1 Die von FOC SOLUTIONS GMBH zu erbringenden Dienst- und Werkleistungen (Serviceleistungen) beziehen sich ausschließlich auf vom Auftraggeber hinsichtlich
Hersteller und Typ sowie Serien- und Gerätenummer konkretisierte Geräte oder Systemkonfigurationen.
4.2 FOC SOLUTIONS GMBH erbringt die Serviceleistungen telefonisch, per Fernwartung oder vor Ort beim Auftraggeber. Die Auswahl zwischen den Arten der
Leistungserbringung liegt im Ermessen von FOC SOLUTIONS GMBH, es sei denn, im Einzelfall ist ausdrücklich eine bestimmte Art der Leistungserbringung vereinbart
worden.
4.3 Die Laufzeit eines Servicevertrages und insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung wird durch die Weitergabe oder Aufgabe der jeweils zugrundeliegenden Geräte
nicht berührt. Gleiches gilt für den Untergang der Geräte, es sei denn, der Untergang ist von FOC SOLUTIONS GMBH zu vertreten.
5.0 Liefer- und Leistungszeitangaben
5.1 Liefer- und Leistungszeitangaben von FOC SOLUTIONS GMBH erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben
sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage für bestimmte Leistungszeiten gemacht wird.
5.2 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn FOC SOLUTIONS GMBH an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt,
nachträgliche Wünsche des Auftraggebers nach Änderungen oder Ergänzungen oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz
zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer,
Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern.
5.3 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Bei Verzug des Auftraggebers wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen. Die Leistungserbringung von FOC SOLUTIONS GMBH steht außerdem unter dem Vorbehalt,
dass notwendige Ersatzteile oder -geräte allgemein erhältlich und bei Herstellern vorrätig sind.
5.4 Serviceleistungen erbringt FOC SOLUTIONS GMBH in der Zeit von Werktags Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr. Weitergehende Servicebereitschaftszeiten können
schriftlich gegen gesonderte Vergütung entweder allgemein oder für Einzelfälle vereinbart werden. Miet- und Serviceleistungen für Hardware und Software sowie
Rechenzentrumsbetrieb verlängern sich automatisch um jeweils ein ganzes Jahr, wenn diese nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden.
5.5 FOC SOLUTIONS GMBH übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Betriebsbereitschaft von Hard- und/oder Software, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
5.6 FOC SOLUTIONS GMBH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die daraus entstehen, dass eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Reparatur- oder
Wartungszwecken während der produktiven Zeit des Auftraggebers ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden muss.
6.0 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber räumt FOC SOLUTIONS GMBH die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen und Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten
ein. Der Auftraggeber wird FOC SOLUTIONS GMBH während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung
gewähren.
6.2 Der Auftraggeber ist für angemessene Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich.
Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Auftraggeber alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externen Datenträgern speichern.
6.3 Der Auftraggeber wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen
etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen.
6.4 FOC SOLUTIONS GMBH erhält vom Auftraggeber auf Wunsch eine aktuelle Liste mit autorisierten Ansprechpartnern.
6.5 Der Auftraggeber muss die Lizenzrechte für die bei einem Releasewechsel zu installierende Software haben bzw. erwerben.
6.6 Der Auftraggeber erkennt die Lizenz- und Urheberbedingungen der jeweiligen Hersteller für von FOC SOLUTIONS GMBH gelieferte Fremdsoftware ausdrücklich an.
7.0 Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage der am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise
von FOC SOLUTIONS GMBH.
7.2 FOC SOLUTIONS GMBH behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Preise vor, sofern eine entsprechende Kostensteigerung eintritt.
7.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.4 Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
7.5 Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
7.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist FOC SOLUTIONS GMBH berechtigt, dem Auftraggeber für die Dauer des Verzugs pauschal Zinsen in Höhe von 8% (5%
Verbraucher) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren bzw. geringeren
Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.
7.7 Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Auftraggebers begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels
sowie bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers), und bei Zahlungsverzug ist FOC SOLUTIONS GMBH
berechtigt, die Ausführung von Produktlieferungen und der Serviceleistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen.
Kommt der Auftraggeber einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist FOC SOLUTIONS GMBH berechtigt, von dem Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.
8.0 Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstandener bzw. entstehender Forderungen
bleiben alle gelieferten Waren, Warenteile und Software im Eigentum von FOC SOLUTIONS GMBH. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
der Saldoforderung.
8.2 Der Auftraggeber hat die Ware pfleglich zu behandeln, solange sie im Vorbehaltseigentum von FOC SOLUTIONS GMBH steht. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist FOC SOLUTIONS GMBH berechtigt und ermächtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers wieder
zurückzunehmen. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Auftraggebers ist, tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an FOC
SOLUTIONS GMBH ab. In der Zurücknahme oder dem Rücknahmeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich von FOC SOLUTIONS GMBH so
erklärt wird oder zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes besagen.
8.3 Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Das gilt jedoch nur,
solange er seinen Verpflichtungen gegenüber FOC SOLUTIONS GMBH fristgerecht nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind dem Auftraggeber
untersagt.
8.4 Veräußert der Auftraggeber die im Vorbehaltseigentum von FOC SOLUTIONS GMBH stehende Ware, tritt er bereits im Voraus sämtliche Ansprüche und Forderungen
aus der Weiterveräußerung, bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen von FOC SOLUTIONS GMBH, zur Sicherung an FOC SOLUTIONS GMBH ab. Wird die im
Vorbehaltseigentum von FOC SOLUTIONS GMBH stehende Ware mit anderen, FOC SOLUTIONS GMBH nicht gehörenden Waren – auch zu einem Gesamtpreis – abgegeben,
so erstreckt sich die Abtretung an FOC SOLUTIONS GMBH auf den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Werts des (Mit-)Eigentums von FOC SOLUTIONS GMBH
entspricht. FOC SOLUTIONS GMBH nimmt diese Abtretungen an.
8.5 Eine Weiterveräußerung der Waren oder Warenteile an einen Dritten vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig, wenn der Dritte die Abtretung der gegen ihn
gerichteten Forderung des Auftraggebers ausgeschlossen hat.
8.6 Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. FOC SOLUTIONS GMBH wird von seinem Widerrufsrecht keinen
Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Pflichten ordnungs- und fristgemäß nachkommt und nicht in Konkurs fällt oder zahlungsunfähig wird. Der Auftraggeber
hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert für FOC SOLUTIONS GMBH zu halten.
8.7 Auf Verlangen von FOC SOLUTIONS GMBH hat der Auftraggeber die Abtretung Dritten bekannt zu geben und FOC SOLUTIONS GMBH alle zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. FOC SOLUTIONS GMBH ist berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offen zu
legen.
8.8 Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von FOC SOLUTIONS GMBH durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat
der Auftraggeber den Dritten auf die Rechte von FOC SOLUTIONS GMBH hinzuweisen und FOC SOLUTIONS GMBH unverzüglich zu informieren. Kosten und Schäden durch
die Verletzung dieser Pflicht trägt der Auftraggeber.
8.9 Übersteigt der Wert der für FOC SOLUTIONS GMBH bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20%, gibt FOC SOLUTIONS GMBH
die ihr zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Auftraggebers oder – falls der Auftraggeber keine Wahl trifft – nach eigener Wahl frei.
9.0 Nutzungsbedingungen
9.1 Rechte des Kunden an der Software
FOC SOLUTIONS GMBH räumt dem Kunden und seinen Schwester- sowie Tochtergesellschaften für die Dauer des jeweils geschlossenen Vertrages ein zeitlich beschränktes,
nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unter lizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten
Umfangs in der Bundesrepublik Deutschland
ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über eine Internetverbindung.
Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von FOC SOLUTIONS GMBH genutzten Rechenzentrums zum Internet. Wenn und soweit nicht ausdrücklich in
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt, ist der Kunde zu folgenden Handlungen nicht berechtigt: (a) Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement oder sonstige
Umarbeitung der Software und zugehörigen Dokumentation, es sei denn dies ist durch anwendbare Rechtsnormen gestattet; (b) Modifikation, Dekompilieren,
Nachahmung, sog. Reverse- Engineering oder Erstellung einer abgeleiteten Version der Software oder von Teilen hiervon; (c) Vervielfältigung der Software und
Dokumentation, wenn und soweit nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt. (d) Entfernung oder Änderung von Marken, Urheber- oder
anderen Schutzrechtsvermerken von der Software und der Dokumentation. Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, die Software weiter zu verbreiten, insbesondere nicht an
Dritte zu übertragen oder zu vermieten, Dritten dafür Unterlizenzen zu erteilen, sie Dritten weiter zu veräußern oder zu verpfänden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ergebnisse von Benchmark-Tests oder anderen auf der Software durchgeführten Bewertungen ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von FOC SOLUTIONS GMBH zu veröffentlichen oder weiterzugeben. FOC SOLUTIONS GMBH stellt dem Kunden entweder schriftlich, auf einem Datenträger,
innerhalb des jeweiligen Produktes oder online eine Benutzerdokumentation zur Software zur Verfügung. Das Kopieren bzw. Vervielfältigen von überlassener
Benutzerdokumentation, einschließlich überlassener Benutzerhandbücher und Referenzmaterialien, durch den Kunden ist nur für den eigenen Gebrauch zulässig. Soweit
nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist die Nutzung der Software nur für eigene Zwecke, d. h. die Verarbeitung eigener Daten des Kunden sowie für die
eigenen Zwecke und Verarbeitung der Daten der verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15ff AktG gestattet. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Software
an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software im Rahmen eines Application Service Providing für Dritte (ASP) bzw. die Bereitstellung der
Software als Dienstleistung für Dritte ist nicht gestattet. Eine Nutzung für Dienstleistungen für Dritte (Service Büro Leistungen) ist gestattet, soweit sie zuvor FOC
SOLUTIONS GMBH angezeigt wurde. Eine Vermietung der Software ist nicht gestattet.
Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei FOC SOLUTIONS GMBH und deren Lizenzgebern.
Die unter dieser Ziffer 9.1 genannten Nutzungsrechte werden dem Kunden unter den aufschiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Nutzungsgebühren
vollständig entrichtet.
FOC SOLUTIONS GMBH kann den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer des Kunden zur SaaS/ASP/Hosting Umgebung mit sofortiger Wirkung sperren, wenn der
begründete Verdacht besteht, dass der Zugang in unbefugter Weise genutzt wird. FOC SOLUTIONS GMBH wird den Kunden in diesem Fall nach Möglichkeit im Voraus,
anderenfalls unverzüglich nachträglich per E-Mail informieren und ggf. einen anderen Zugang zur Verfügung stellen.
Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse
verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein (z. B. gemäß HGB,
GoBD, AO).
9.2 Rechte des Kunden an den Daten
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall
Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von FOC SOLUTIONS GMBH jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages spätestens bis zu 4 Wochen nach
Wirksamwerden der Kündigung, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von FOC SOLUTIONS GMBH besteht. Die
Herausgabe der Datenerfolgt durch das Einräumen einer Exportfunktion über welche sich der Kunde die weiter benötigten Daten selbständig exportieren kann oder nach
gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern oder elektronische Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur
Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung
der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. Der Kunde räumt FOC SOLUTIONS GMBH das Recht ein und
stimmt bereits jetzt zu, dass FOC SOLUTIONS GMBH 1 Monat nach Wirksamwerden einer Kündigung sämtliche Daten des Kunden welche das gekündigte Vertragsverhältnis
betreffen, unwiederbringlich und vollständig löschen darf.
9.3 Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist FOC Solutions berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. FOC Solutions behält
sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
9.4 Wechsel des Rechenzentrums/Dienstleisters
FOC SOLUTIONS GMBH behält sich vor, nach Vorankündigung von mindestens sechs (6) Monaten die Leistungen aus einem anderen Rechenzentrum/mit einem anderen
Dienstleister innerhalb der Europäischen Union oder des EWR zu erbringen. Der neue Standort des Rechenzentrums wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Ist der Kunde mit dieser Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung
außerordentlich kündigen.
FOC SOLUTIONS GMBH ist jederzeit dazu berechtigt, dass bei Vertragsschluss mit dem Kunden zur Leistungserbringung eingesetzte Rechenzentrum und den
Rechenzentrumsbetreiber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beliebig auszutauschen, soweit der jeweilige Rechenzentrumsbetreiber die erforderliche
besondere Zuverlässigkeit besitzt und die datenschutzrechtlich einschlägigen Anforderungen in einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO
zwischen FOC Solutions und dem Rechenzentrumsbetreiber festgehalten sind.
10.0 Gewährleistung
10.1 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren
Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. FOC SOLUTIONS GMBH übernimmt jedoch die gesetzliche
Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und die technische Brauchbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen.
10.2 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen
nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB müssen von FOC SOLUTIONS GMBH ausdrücklich und schriftlich als
„Zusicherung“ gekennzeichnet sein.
10.3 Die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen wird nicht übernommen, sofern sich FOC SOLUTIONS GMBH nicht
ausdrücklich und schriftlich entsprechend verpflichtet.
10.4 Eventuelle Mängel sind FOC SOLUTIONS GMBH unverzüglich schriftlich anzuzeigen: Bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung
oder Leistungserbringung und bei anderen nicht offensichtlichen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können,
spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung, keinesfalls aber später als sechs Monate nach der betroffenen Lieferung oder Leistung. Unterbleibt eine fristgerechte
Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen FOC SOLUTIONS GMBH hergeleitet werden.
10.5 Ist die gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung mangelhaft und rechtzeitig gerügt, so leistet FOC SOLUTIONS GMBH unter Ausschluss weiterer
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach eigener Wahl Gewähr zunächst entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.
10.6 Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit FOC SOLUTIONS GMBH zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung
berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistungsteile nicht beeinträchtigt ist.
10.7 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Auftraggeber oder von dritter Seite verändert worden ist; es sei denn,
der Auftraggeber weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war.
11.0 Haftung
11.1 FOC SOLUTIONS GMBH haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung,
Verschulen bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf
Vorsatz beschränkt.
11.2 FOC SOLUTIONS GMBH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung,
Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
11.2.1 Bei Vorsatz in voller Höhe.
11.2.2 Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die
Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
11.2.3 In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem
Unvermögen und zwar in allen Fällen auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme
bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn FOC SOLUTIONS GMBH die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne
grobes Verschulden von FOC SOLUTIONS GMBH nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software- oder Netzdienstleistungen nicht
ordnungsgemäß funktionieren.
11.4 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.5 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet FOC SOLUTIONS GMBH nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer
Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.0 Lizenz- und Urheberrechte
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen
Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und weitergehende Nutzungsrechte verbleiben bei FOC SOLUTIONS
GMBH. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
13.0 Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von FOC SOLUTIONS GMBH oder im Auftrag von FOC SOLUTIONS GMBH handelnden Personen
zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für
Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei
Jahre über das Vertragsende hinaus.
14.0 Schlussbestimmungen
14.1 FOC SOLUTIONS GMBH ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich unter
Darlegung wichtiger Gründe widerspricht.
14.2 Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von
FOC SOLUTIONS GMBH. Insbesondere gehen durch die Weitergabe der von einem Servicevertrag erfassten Geräte an Dritte nicht die für diese Geräte vereinbarten
Ansprüche auf die Erbringung der Serviceleistungen auf den Dritten über, es sei denn FOC SOLUTIONS GMBH stimmt einem solchen Rechtsübergang ausdrücklich und
schriftlich zu.
14.3 Erfüllungsort für beide Seiten sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
14.5 Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche oder sonstige vorformulierte Auftrags-, Vergabe- oder
Verdingungsbedingungen.
14.6 Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke
aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 01.12.2025