Allgemeine Geschäftsbedingungen der FOC Solutions GmbH, Theodor-Storm-Str. 4, 22941 Bargteheide
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle vertraglichen Leistungen der FOC Solutions GmbH, Theodor-Storm-Str. 4, 22941 Bargteheide, Handelsregister: HRB 151814, Registergericht: Amtsgericht Hamburg (im Folgenden „FOC Solutions“) gegenüber Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Die AGB gelten im Falle von Widersprüchen zu weiteren Dokumenten, die in die vertragliche Beziehung einbezogen sind, stets nachrangig (alle einbezogenen Vertragsdokumente im Folgenden „Vertrag“). Das Angebot der FOC Solutions gilt im Falle von Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten stets vorrangig.
1.2. Die AGB von FOC Solutions haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn FOC Solutions den Vertrag in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen abgeschlossen hat. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Der Vorrang individueller Vereinbarungen zwischen der FOC Solutions und dem Kunden vor diesen AGB bleibt unberührt.
1.3. Die §§ 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr finden keine Anwendung.
2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss kommt regelmäßig durch Abgabe eines verbindlichen Angebots der FOC Solutions sowie der Unterzeichnung und elektronischen Übermittlung des unterzeichneten Angebots durch den Kunden an FOC Solutions zustande. Enthält das Angebot von FOC Solutions eine Frist zu dessen Annahme, muss das unterzeichnete Angebot innerhalb dieser Frist bei der FOC Solutions zugehen. Enthält das Angebot keine Frist, endet die Bindung der FOC Solutions an ihr Angebot 30 Tage nach dessen Zugang beim Kunden.
3. Vertragsgegenständliche Leistungen
3.1. Vertragsgegenständliche Leistungen können je nach der im Angebot getroffenen Vereinbarung sein:
- die Bereitstellung der Software FOC.EDI gegenüber dem Kunden (Ziffer 4),
- als Dienstleistungen die initiale Unterstützung bei der Implementierung der Software FOC.EDI, insbesondere die Einrichtung und Testung eines Clients auf den Endgeräten des Kunden und der Anpassung von Schnittstellen (Ziffer 5), oder
- der Support für Software-Lösungen der JTL-Software-GmbH, Rheinstr. 7, 41836 Hückelhoven (im Folgenden „JTL“) (Ziffer 6).
Nicht Leistungsbestandteil unter diesen AGB ist die isolierte Bereitstellung von Rechenleistung und Speicherplatz und die hierfür erforderliche informationstechnische Infrastruktur in einem Rechenzentrum über das Internet. Für diesbezügliche Altverträge gelten weiterhin die besonderen Geschäftsbedingungen für Rechenzentrumsleistungen (RZB).
3.2. Soweit eine Leistung im Angebot vereinbart wurde, ergibt sich deren konkreter Funktions-, Nutzungs- und Verfügbarkeitsumfang sowie weiterer Spezifikation aus den Festlegungen des Vertrages, insbesondere dem Angebot, ggf. einer Leistungsbeschreibung, einem Service Level Agreement und diesen AGB.
3.3. Vereinbarte Dienstleistungen erbringt FOC Solutions per Telefon, elektronischer Kommunikation, per Fernwartung oder vor Ort beim Kunden. Die Wahl der Art der Leistungserbringung liegt im Ermessen von FOC Solutions, es sei denn, im Einzelfall ist ausdrücklich eine bestimmte Art der Leistungserbringung vereinbart worden.
4. Bereitstellung der Software FOC.EDI und Verfügbarkeit, Support
4.1. Die Software FOC.EDI wird auf den Servern der FOC Solutions oder auf den Servern von FOC Solutions beauftragter Dritter zur Verfügung gestellt. Den zugehörigen Nutzerclient betreibt der Kunde selbst auf eigenen Endgeräten.
4.2. Die FOC Solutions gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software FOC.EDI in Höhe von 99 % im Kalendermonat ab dem technischen Übergang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet. Gemessen wird die Verfügbarkeit als Verhältnis von Uptime – also der Zeit, welche die Software FOC.EDI vertragsgemäß bereitstellt – zur Gesamtzeit der vereinbarten Bereitstellung in dem sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zeitraum.
4.3. Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind Wartungsarbeiten an der Software FOC.EDI, die für den Erhalt und die Sicherheit des laufenden Betriebs oder zur Durchführung von Aktualisierungen erforderlich sind. Solche Wartungsarbeiten können täglich in der Zeit von 0:00 bis 2:00 Uhr durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die FOC Solutions eine Wartung auch unter Rücksichtnahme auf den laufenden Betrieb des Kunden auch in allen übrigen Zeiten durchführen. In solchen Fällen informiert die FOC Solutions den Kunden über geplante Systemwartungen so früh wie möglich. Andere Wartungsfenster sind in Absprache mit dem Kunden möglich.
4.4. Die FOC Solutions hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Stabilität und Funktionstüchtigkeit des Internets insgesamt oder der zur Verbindungsherstellung zur Software FOC.EDI erforderlichen Infrastruktur beim Kunden oder Dritten (z. B. Access-Provider, Backbones, DNS-Server, o. ä.). Diesbezügliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
4.5. Die Interoperabilität der von FOC Solutions unter dem Vertrag zu erbringenden Leistungen mit IT-Systemen oder sonst beim Kunden genutzter Hardware, Software oder Services ist keine geschuldete Beschaffenheit der Software FOC.EDI, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform als hierzu kompatibel ausgewiesen ist.
4.6. FOC Solutions hält montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr – mit Ausnahme von bundesweiten gesetzlichen Feiertagen der BRD und solcher der Bundesländer Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz – qualifiziertes Personal für Anfragen des Kunden bereit, um ihn bei Störungen und Fragen zur Bedienung der Software FOC.EDI zu unterstützen. Die Betreuung durch einen bestimmten Mitarbeiter von FOC Solutions kann nicht verlangt werden.
5. Implementierung der Software FOC.EDI
Die Implementierung der Software FOC.EDI erfolgt auf Dienstleistungsbasis in Form der Einrichtung eines Clients durch die FOC Solutions sowie der Anpassung von Schnittstellen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Software und für die mit ihnen vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein beim Kunden.
6. Support für Software von JTL
Gegenstand des Vertrags kann der Support für Software der Servicepartnerin JTL sein. Der Support umfasst je nach Vereinbarung die technische Beratung, Einrichtungsunterstützung und Anwenderunterstützung bei Softwareprodukten der JTL gegen vereinbarte Vergütung.
7. Leistungszeitangabe
7.1. Leistungszeitangaben von FOC Solutions erfolgen auf der Grundlage der jeweiligen Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage für bestimmte Leistungszeiten gemacht wird.
7.2. Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn FOC Solutions an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, gehindert wird. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern.
7.3. Die Einhaltung von Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Leistungszeit unterbrochen.
7.4. Alle Vereinbarungen über die Leistungszeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung der FOC Solutions.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden, technische Anforderungen
8.1. Der Kunde erbringt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen und Beistellung rechtzeitig, vollständig und kostenfrei. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, ist die FOC Solutions von ihren Leistungspflichten insoweit befreit, wie deren Erbringung wegen der fehlenden Mitwirkung oder Beistellung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
8.2. Der Kunde stellt die für die Nutzung der Software FOC.EDI erforderliche technische Infrastruktur selbst bereit (z. B. Internetverbindung, Endgeräte, Router, aktueller Browser, ggf. weitere gemäß Leistungsbeschreibung erforderliche Software) und stellt die ordnungsgemäße interne Organisation sicher (z. B. Nutzerverwaltung, Vergabe von Berechtigungen).
8.3. Für das Handeln etwaiger von ihm zugelassener Nutzer der Software oder Dritter, denen der Kunde Zugang zur Software gewährt hat (z. B. IT-Dienstleister), steht der Kunde wie für eigenes Handeln ein. Der Kunde sorgt dafür, dass die Nutzer die Software ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang Gebrauch machen.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software FOC.EDI durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern sowie seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Programme zum Schutz vor Schadsoftware einzusetzen.
8.5. Die FOC Solutions stellt mit der von ihr gehosteten Software FOC.EDI lediglich die technische und organisatorische Plattform für die Kundeninhalte bereit. Diese Kundeninhalte sind für die FOC Solutions fremd und werden von ihr lediglich gespeichert und ggf. automatisiert im Zusammenhang mit der Nutzung der gehosteten Software FOC.EDI auf jeweilige Weisung des Kunden verarbeitet. Eine Auswahl dieser Kundeninhalte oder eine sonstige Kontrolle durch die FOC Solutions findet nicht statt. Die FOC Solutions macht sich derartige Inhalte durch Bereitstellung der gehosteten Software FOC.EDI oder der Verarbeitung der Daten durch die gehostete Software nicht zu Eigen. Ebenso wenig beaufsichtigt die FOC Solutions den Kunden oder seine Nutzer bei der Nutzung der gehosteten Software oder erteilt diesen Weisungen.
8.6. Die Anfertigung von Datensicherungen der verarbeiteten Inhalte (einschließlich Daten und Informationen) durch die FOC Solutions ist nicht Leistungsbestandteil. Es obliegt dem Kunden, selbst angemessene Vorkehrungen gegen den Verlust von verarbeiteten Inhalten zu treffen (z. B. regelmäßige Backups).
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel der FOC Solutions unverzüglich anzuzeigen.
9. Vergütung, Preismodell, Zahlungsbedingungen
9.1. Die Vergütung der FOC Solutions ergibt sich aus dem Vertrag.
9.2. Sind Art und/oder Höhe der Vergütung für eine nach den Umständen gegen Vergütung zu erwartende (vgl. § 612 Abs. 1 BGB), entweder im Vertrag vereinbarte oder von FOC Solutions auf Veranlassung des Kunden im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erbrachte Leistung nicht bestimmt, ist der im Angebot vereinbarte Stundensatz, hilfsweise ein marktüblicher Stundensatz, zzgl. der angefallenen Materialkosten maßgeblich.
9.3. Die Vergütung für die Implementierung der Software FOC.EDI sowie die Anpassung von Schnittstellen bestimmt sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand auf Basis des im Vertrag festgelegten Stundensatzes unter Abrechnung je angefangener Viertelstunde. Für die Vergütung, die FOC Solutions in Bezug auf Software von JTL und/oder als Servicepartner von JTL gegenüber den Kunden erbringt, gilt entsprechendes. FOC Solutions ist berechtigt, im Einzelfall aus Kulanzgründen ganz oder teilweise auf eine Vergütung für Supportleistungen an der Software FOC.EDI zu verzichten. Ein solcher Verzicht erfolgt freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich für den jeweils ausdrücklich bezeichneten Einzelfall. Hieraus entstehen weder ein Anspruch des Kunden auf einen künftigen oder weiteren Vergütungsverzicht noch eine Änderung der vertraglich vereinbarten Vergütungsregelungen. Ausdrücklich getroffene Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
9.4. Stellt sich nach der Überprüfung einer vom Kunden gemeldeten Beanstandung der Software FOC.EDI heraus, dass kein Mangel oder sonstige Pflichtverletzung seitens FOC Solutions vorliegt, oder dies auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand beruht, ist der Kunde verpflichtet, der FOC Solutions den ihr durch die Beanstandung entstandenen tatsächlichen Aufwand entsprechend des im Vertrag festgelegten Stundensatzes zu vergüten.
9.5. Für die Bereitstellung und Nutzung der Software FOC.EDI wird eine monatliche Gebühr fällig. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Anbindungsgebühr und einer Plattformgebühr. Höhe von Anbindungs- und Plattformgebühr sind variabel und bestimmen sich nach dem Umfang der vereinbarten Leistungen nach den Vereinbarungen im Angebot.
9.6. Die Höhe der Anbindungsgebühr bemisst sich
(i) anhand der Anzahl der durch den Kunden mit der Software FOC.EDI verarbeiteten und übermittelten Arten von Belegen oder sonstigen Dokumenten oder Nachrichten (einzeln „Nachricht“ und zusammen „Nachrichtenarten“ – Bestellung, Lieferschein und Rechnung wären drei Nachrichtenarten) und
(ii) danach, ob der Kunde ein ERP- oder Warenwirtschaftssystem von JTL („Eigensystem“) oder ein ERP- oder Warenwirtschaftssystem eines anderen Anbieters („Fremdsystem“) nutzt.
9.7. Die Höhe der Plattformgebühr bestimmt sich nutzungsbasiert und gestaffelt nach der Anzahl der durch die Software FOC.EDI für den Kunden verarbeiteten Belegvorgänge. Ein Belegvorgang umfasst den gesamten Geschäftsvorfall eines zusammengehörigen Einzelgeschäfts von der Bestellung bis zu dessen vollständigem Abschluss – einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Nachrichten wie Auftragsbestätigung, Lieferavis, Rechnung sowie einer etwaig nachfolgenden Gutschrift oder Stornierung zu diesem Geschäftsvorfall. Die Anzahl der innerhalb eines Belegvorgangs ausgetauschten Nachrichten hat keinen Einfluss auf die Höhe der Plattformgebühr. Ein neuer Belegvorgang entsteht mit einem neuen, eigenständigen Einzelgeschäft (z. B. einer neuen Bestellung).
9.8. FOC Solutions ist berechtigt, die unter dem Vertrag vereinbarte Vergütung einschließlich des Preismodells insgesamt mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern. Voraussetzung zur Wirksamkeit einer solchen Änderung ist, dass
- FOC Solutions die Änderung dem Kunden im Voraus mindestens in Textform unter Angabe des Zeitpunkts, in welchem die Änderung wirksam wird, ankündigt,
- die Änderung frühestens zu einem Zeitpunkt wirksam wird, der nach dem Zeitpunkt liegt, zu welchem der Kunde den Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam kündigen könnte – unterstellt, der Kunde würde sein ordentliches Kündigungsrecht spätestens binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ankündigung ausüben,
- der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ankündigung mindestens in Textform widerspricht.
Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag unverändert fortgeführt. FOC Solutions behält sich jedoch auch für diesen Fall vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. FOC Solutions wird den Kunden in der Ankündigung auf sein Widerspruchsrecht sowie Frist und Rechtsfolgen hinweisen.
9.9. Die Anbindungsgebühr ist monatlich im Voraus zum 1. des jeweils betroffenen Monats fällig. Die Plattformgebühr ist monatlich nachträglich nach Abschluss des jeweils betroffenen Monats fällig.
9.10. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zu zahlen. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und übermittelt. Im Falle wiederkehrender Vergütungen ist die FOC Solutions zur Erteilung einer einmaligen Dauerrechnung berechtigt, solange sich die Vergütung nicht ändert. Die Zahlung erfolgt über eines der von der FOC Solutions jeweils angebotenen Zahlungsmittel (derzeit Überweisung und SEPA-Lastschrift). Für die Nutzung der Zahlungsdiensteanbieter (z. B. PayPal) gelten ausschließlich deren Bedingungen.
9.11. Mögliche Einwendungen des Kunden gegen eine von FOC Solutions übermittelte Rechnung hat der Kunde spätestens binnen 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Für etwaig nach Ablauf der Frist erhobene Einwendungen ist der Kunde darlegungs- und beweisbelastet. FOC Solutions wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung hierauf hinweisen.
9.12. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht bzw. nicht fristgerecht nach, ist FOC Solutions berechtigt, den Zugang des Kunden und von dessen Nutzern zur Software FOC.EDI nach Maßgabe der Ziffer 11 zu sperren.
9.13. Jede Angabe zur Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.
10. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
10.1. Der Kunde erhält mit Bereitstellung der Software FOC.EDI für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software FOC.EDI im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere am Quellcode oder der Architektur der Software FOC.EDI, werden nicht eingeräumt.
10.2. Eine Nutzung der Software FOC.EDI zu anderen als den im Vertrag bezeichneten Zwecken ist untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Bearbeitung oder wirtschaftliche Nutzung durch unentgeltliche oder entgeltliche, dauerhafte oder befristete Weitergabe an Dritte; als Dritte gelten dabei vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Vertrag auch mit dem Kunden i. S. d. §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. Der Kunde wird die Software nicht dazu einsetzen, um direkt oder indirekt einen vergleichbaren Service oder ein vergleichbares Produkt selbst oder durch Dritte zu entwickeln oder zu verbessern.
10.3. Der Kunde ist nicht berechtigt: (a) die Software FOC.EDI zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu bearbeiten oder zu verändern, soweit dies nicht gesetzlich nach § 69e UrhG erlaubt ist; (b) technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder zu entfernen; (c) die Software FOC.EDI durch missbräuchliche Massenabfragen oder automatisiertes Scraping zu überbeanspruchen; oder (d) Rechte aus dem Nutzungsvertrag ohne Zustimmung der FOC Solutions in Textform auf Dritte zu übertragen.
10.4. Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Schranken (z. B. des Urheberrechts) gelten die Regelungen der Ziffern 10.2 und 10.3 auch für alle einzelnen Bestandteile sowie Teile der Software FOC.EDI, es sei denn, der Teil genießt für sich genommen keinen urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Schutz (z. B. als Leistungsschutzrecht).
10.5. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Inhalte (insbesondere Stammdaten, Rechnungsdaten, Dokumente, hochgeladene Dateien), die er oder seine Nutzer über die Software FOC.EDI einstellen oder verarbeiten, und verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen. Die FOC Solutions ist bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverstöße berechtigt, Inhalte nach Maßgabe von Ziffer 11 zu sperren oder Nutzerkonten zu deaktivieren. Der Kunde wird hierüber unverzüglich in Textform informiert.
10.6. Sämtliche Kennzeichenrechte, Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an der Software FOC.EDI selbst, den einzelnen grafischen und textlichen Elementen und den Funktionalitäten und Diensten stehen FOC Solutions zu und dürfen ohne vorherige Zustimmung in Textform außerhalb der Gestattung durch den Vertrag nicht genutzt, verbreitet, kopiert, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht, aufgeführt, gesendet oder sonst verwertet werden.
11. Sperrung oder Löschung von Zugängen
11.1. FOC Solutions ist berechtigt, den Zugang des Kunden oder dessen Nutzer zu FOC.EDI vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn
- der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde oder dessen Nutzer mittels der Software Dritter rechtswidrig verarbeiten oder Rechte Dritter verletzen; ein solcher begründeter Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Gerichte, Behörden oder sonstige Dritte FOC Solutions davon in Kenntnis setzen,
- der Kunde oder dessen Nutzer die nach dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte überschreiten,
- der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht bzw. nicht fristgerecht nachkommt und auch auf den anschließenden Zugang einer ordnungsgemäßen Mahnung nicht spätestens binnen 14 Tagen leistet.
11.2. Bei einer Entscheidung über eine solche Sperrung und über deren Dauer und Umfang wird FOC Solutions die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und nach Möglichkeit vor der Sperrung den Kunden hierüber informieren, und diesem die Möglichkeit zur Aufklärung und zur Abhilfe geben. Die Sperre ist aufzuheben, sobald keine der vorgenannten Gründe mehr vorliegen.
11.3. FOC Solutions kann den betroffenen Zugang löschen, wenn der Kunde oder dessen Nutzer die Pflichtverletzung nicht unverzüglich beseitigen oder trotz Aufforderung nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. In der zuvor erforderlichen Aufforderung zur Stellungnahme wird FOC Solutions den Kunden darauf hinweisen, dass eine Löschung des betroffenen Zugangs droht, wenn der Kunde nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt oder die Pflicht- oder Rechtsverletzung nicht unverzüglich beseitigt.
11.4. Ungeachtet der Berechtigung zur Sperrung oder Löschung eines Zugangs bleibt FOC Solutions berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden insgesamt zu kündigen oder weitere Ansprüche geltend zu machen, insbesondere Schadensersatzansprüche.
12. Schnittstellen
12.1. Einige Funktionen der Software FOC.EDI nutzen in der Software FOC.EDI implementierte technische Anbindungen an Dienste oder Systeme, die von Drittanbietern bereitgestellt sind, und die es ermöglichen, zur Laufzeit der Software FOC.EDI mit diesen externen Diensten oder Systemen zu interagieren und Daten auszutauschen (im Folgenden „Schnittstellen“). Die Nutzung einer Schnittstelle setzt voraus, dass der jeweilige Dienst oder das System des Drittanbieters verfügbar und ordnungsgemäß bereitgestellt ist. Die FOC Solutions steht nicht ein für die störungsfreie oder dauerhafte Verfügbarkeit der Dienste oder Systeme der Drittanbieter oder der von den Drittanbietern hierüber bereitgestellten Informationen und Daten; dies ist kein Leistungsbestandteil.
12.2. Ändert ein Drittanbieter die Funktionalitäten auf seiner Seite der Schnittstelle ab, so dass über die Schnittstelle keine Interaktion mit der Software FOC.EDI mehr möglich ist oder diese nur noch fehlerhaft abläuft, führt dies zu keinen Leistungsverpflichtungen von FOC Solutions. Ändert der Drittanbieter die Lizenz- oder Nutzungsbedingungen für das System oder den Dienst, verlangt er insbesondere Entgelt für einen im Verhältnis Drittanbieter zu FOC Solutions oder FOC Solutions zu Kunde bisher kostenfreien Dienst, ist die FOC Solutions berechtigt, die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle auch bei ansonsten technischer Verfügbarkeit abzustellen.
13. Haftung
13.1. Für die Haftung von FOC Solutions und deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.
13.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der FOC Solutions auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden des Kunden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Ziffer sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch FOC Solutions ist die Haftung gegenüber dem Kunden zum Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.
13.3. Die Parteien stimmen darin überein, dass die Summe der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden des Kunden im Sinne der vorgenannten Ziffer 13.2 regelmäßig den Betrag der Vergütung für die vergangenen 12 Kalendermonate, mindestens jedoch 100.000,00 EUR nicht übersteigt, und behandeln dies hierfür einvernehmlich als Haftungsobergrenze. Der Kunde wird die FOC Solutions vor Vertragsschluss darauf hinweisen, falls er diese Haftungsobergrenze für ungeeignet erachten sollte.
13.4. Für den Verlust von Daten haftet die FOC Solutions insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
13.5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Garantieversprechen. Garantien werden von FOC Solutions nur dort übernommen, wo diese ausdrücklich und von FOC Solutions selbst als „Garantie“ oder „garantieren“ bezeichnet werden. Alle anderen Formulierungen, etwa „zusichern“ oder „sicherstellen“, begründen keine Garantien, sondern beschreiben lediglich die allgemeine Leistungspflicht von FOC Solutions.
13.6. Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung von FOC Solutions für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1. Der Vertrag wird vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Angebot oder sonstigen Vereinbarungen der Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
14.2. Der Vertrag kann vorbehaltlich einer abweichenden Festlegung im Angebot oder sonstigen Vereinbarung mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
14.3. Wird in einer abweichenden Festlegung im Angebot oder sonstigen Vereinbarungen der Parteien eine Mindestvertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten vereinbart, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils automatisch um 12 Monate, sofern der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird.
14.4. Der Vertrag kann von jeder Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.
14.5. Ein wichtiger Grund liegt für die FOC Solutions insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit fälligen Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug bleibt oder der Kunde erhebliche oder wiederholte Vertragsverletzungen begeht.
14.6. Jede Kündigung bedarf der Textform.
15. Datenschutz
Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts. Mit Abschluss des Vertrags wird der dem Angebot von FOC Solutions ggf. beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO wirksam. Unter die Auftragsverarbeitung fallen insbesondere die bei der Nutzung der Software gespeicherten Daten und Informationen. Als Verantwortlicher prüft der Kunde bei einer Auftragsverarbeitung durch die FOC Solutions eigenverantwortlich, ob die von ihm im Zusammenhang mit der Nutzung der Software FOC.EDI gegenüber der FOC Solutions offengelegten Informationen personenbezogene Daten sind und die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten rechtmäßig ist.
16. Geheimhaltung und Verschwiegenheit
16.1. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrags zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, Stillschweigen zu bewahren und diese außer zur Erfüllung des Vertrags weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Bei Bedarf schließen die Parteien eine vorrangige Geheimhaltungsvereinbarung ab.
16.2. Die Software FOC.EDI ist ohne gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien nicht dafür vorgesehen, auch solche Daten zu verarbeiten, die einer besonderen berufsrechtlichen Verschwiegenheit i. S. v. § 203 StGB („Verletzung von Privatgeheimnissen“) unterliegen (solche Daten im Folgenden „Berufsgeheimnisse“). Ohne eine gesonderte, mindestens in Textform geschlossene Vereinbarung, die eine Verpflichtung auf das Berufsgeheimnis enthält, widerspricht die FOC Solutions insgesamt einer solchen Verarbeitung.
16.3. Soweit der Kunde über die bereitgestellten Schnittstellen Daten an Dritte übermittelt und diese Nutzung auf einem eigenen Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten beruht oder beruhen sollte, so obliegt es ausschließlich dem Kunden, mit den von ihm eingebundenen Dritten die ggf. erforderlichen Verschwiegenheitsvereinbarungen abzuschließen und deren Einhaltung zu überwachen. Die FOC Solutions ist nicht verpflichtet, mit den vom Kunden ausgewählten Dritten Verschwiegenheitsvereinbarungen zu schließen oder deren Geheimnisschutz-Niveau oder sonstige datenschutzrechtlichen Vereinbarungen oder Standards zu prüfen.
17. Änderungsvorbehalt
Für neue Verträge gelten jeweils die bei Zustandekommen aktuellen AGB. Für laufende Verträge behält sich die FOC Solutions Änderungen dieser AGB vor. Solche Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und die FOC Solutions den Kunden in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung in Textform, gelten die früheren AGB weiter. Die FOC Solutions ist in diesem Fall zur Kündigung des betroffenen Vertrags innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs aus wichtigem Grund berechtigt. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind solche Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten einer Partei beziehen.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Die FOC Solutions ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich unter Darlegung wichtiger Gründe widerspricht.
18.2. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Einwilligung von FOC Solutions mindestens in Textform. Die Übertragung des Vertrags durch FOC Solutions auf ein mit FOC Solutions gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Hierüber wird FOC Solutions den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Der Kunde ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Widerspruch berechtigt.
18.3. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Nutzung der Produkte unmittelbar oder mittelbar ergebenden Auseinandersetzungen ist der Sitz von FOC Solutions. Die FOC Solutions ist berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Das gilt nicht, wenn sich aus dem Gesetz ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand ergibt.
18.4. Auf diesen Vertrag sowie auf die von den Parteien hierunter erbrachten Leistungen und sonstigen Handlungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 Rom-I VO bleiben unberührt.
18.5. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
18.6. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie etwaiger separater Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Textformerfordernisses.
18.7. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, oder dieser Vertrag eine von den Parteien bei Abschluss des Vertrages nicht bedachte Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der rechtsunwirksamen, nichtigen oder fehlenden Bestimmung gilt das Gesetz, sofern die entstandene Lücke nicht durch ergänzende Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB geschlossen werden kann. Beide Parteien sind verpflichtet, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel einer Vereinbarung an Stelle der rechtsunwirksamen, nichtigen oder fehlenden Bestimmung, die deren Sinn und Zweck in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt und insbesondere dem Charakter des Vertrags gerecht wird.
Stand 01.09.2026